Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister und Subalternoffiziere (Lt/Oblt), welche 2024 oder früher die Rekrutenschule absolviert haben.
Die Schiesspflicht dauert bis zum Jahre vor der Entlassung aus der Armee, längst jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 35. Altersjahr vollenden.
Armeeangehörige, welche 2025 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.
24.05.2025, |
Samstag |
09.00-11.30 |
(Standblattausgabe bis 11.00) |
20.06.2025, |
Freitag |
17.30-19.00 |
(Standblattausgabe bis 18.30) |
16.08.2025, |
Samstag |
13.30-16.30 |
(Standblattausgabe bis 16.00) |
31.08.2025, |
Sonntag |
09.00-11.30 |
(Standblattausgabe bis 11.00) |
Die Schiesspflicht kann jeweils bis zum 31. August des laufenden Jahres absolviert werden !
5 Schuss: Einzelfeuer; Scheibe A5
5 Schuss: Einzelfeuer; Scheibe B4
2 Schuss: schnelles Einzelfeuer; Scheibe B4; (am Schluss gezeigt)
3 Schuss: schnelles Einzelfeuer; Scheibe B4; (am Schluss gezeigt)
5 Schuss: schnelles Einzelfeuer; Scheibe B4; (am Schluss gezeigt)
- 42 Punkte erreicht werden
- nicht mehr als 3 Nuller geschossen wurden
Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten
Dienstbüchlein
Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis
Amtlicher Ausweis
Persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug
Persönlicher Gehörschutz