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Bundesprogramm : Termine 2023

 

 

Schiesspflicht 2023

Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister und Subalternoffiziere (Lt/Oblt), welche 2022 oder früher die Rekrutenschule absolviert haben.
Die Schiesspflicht dauert bis zum Jahre vor der Entlassung aus der Armee, längst jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 35. Altersjahr vollenden.
Armeeangehörige, welche 2023 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.

 

 

03.06.2023,

Samstag

09.00-11.30

(Standblattausgabe bis 11.00)

25.06.2023,

Sonntag

09.00-11.30

(Standblattausgabe bis 11.00)

26.08.2023,

Samstag

13.30-16.00

(Standblattausgabe bis 15.30)

31.08.2022,

Donnerstag

17.00-19.30

(Standblattausgabe bis 19.00)

 

Die Schiesspflicht kann jeweils bis zum 31. August des laufenden Jahres absolviert werden !

 

 

Programm

5 Schuss: Einzelfeuer; Scheibe A5

5 Schuss: Einzelfeuer; Scheibe B4

2 Schuss: schnelles Einzelfeuer; Scheibe B4; (am Schluss gezeigt)

3 Schuss: schnelles Einzelfeuer; Scheibe B4; (am Schluss gezeigt)

5 Schuss: schnelles Einzelfeuer; Scheibe B4; (am Schluss gezeigt)

 

 

Die Schiesspflicht gilt als bestanden wenn :

- 42 Punkte erreicht werden

- nicht mehr als 3 Nuller geschossen wurden

 

 

Was muss ich mitnehmen :

Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten

Dienstbüchlein

Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis

Amtlicher Ausweis

Persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug

Persönlicher Gehörschutz

 

 

ACHTUNG :

am Samstag 03.06.2022 kann am Nachmittag ab 13.00 Uhr noch das Feldschiessen geschossen werden.

Zwei Fliegen mit einer Klatsche !

 

 

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